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Versicherungslexikon Buchstabe U

Unterschrift auf dem Antrag

Mit seiner Unterschreiben auf dem Antrags bestätigt der Antragsteller einerseits die Richtigkeit seiner Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen und seinem Gesundheitszustand. Andererseits erlaubt er dem Versicherer im Rahmen der Risikoprüfung behandelnde Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungsträger um Auskunft zu ersuchen und entbindet sie darüber hinaus von ihrer Schweigepflicht.
Außerdem bestätigt er Kenntnis über die Widerrufsbelehrung erhalten zu haben.

Anmerkung: Seit in Kraft treten den neuen VVG zum 1.1.2008 (und für bereits bestandene Versicherungsverträge seit dem 1.1.2009) muß ein Versicherer seinen Kunden von jeder geplanten Arztanfrage unterrichten und ihn auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.

Das bedeutet für den Versicherungskunden, dass er mit seiner Unterschrift nicht mehr pauschal sein Einverständnis für alle möglichen Auskunftsersuchen bei medizinischem Personal oder Einrichtungen gibt. Er ist also immer über Arztanfragen informiert und kann auch seine Zustimmung verweigern.

 

   


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