Versicherungslexikon Buchstabe
U
Unterschrift auf dem Antrag
Mit seiner Unterschreiben auf
dem Antrags bestätigt der Antragsteller einerseits
die Richtigkeit seiner Angaben zu seinen persönlichen
Verhältnissen und seinem Gesundheitszustand. Andererseits
erlaubt er dem Versicherer im Rahmen der
Risikoprüfung behandelnde Ärzte, Krankenhäuser und
Versicherungsträger um Auskunft zu ersuchen und entbindet
sie darüber hinaus von ihrer Schweigepflicht.
Außerdem bestätigt er Kenntnis über die Widerrufsbelehrung
erhalten zu haben.
Anmerkung: Seit in Kraft treten den neuen
VVG zum 1.1.2008 (und für bereits bestandene
Versicherungsverträge seit dem 1.1.2009) muß ein Versicherer
seinen Kunden von jeder geplanten Arztanfrage unterrichten
und ihn auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.
Das bedeutet für den Versicherungskunden,
dass er mit seiner Unterschrift nicht mehr pauschal sein
Einverständnis für alle möglichen Auskunftsersuchen bei
medizinischem Personal oder Einrichtungen gibt. Er ist also
immer über Arztanfragen informiert und kann auch seine
Zustimmung verweigern.
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