Versicherungslexikon Buchstabe
U
Untersuchungspflicht
Im Bedarfsfall kann ein Kranken- oder auch
Lebensversicherer verlangen, dass sich der
Antragsteller bzw. der Versicherungsnehmer von einem Arzt
untersuchen lässt, den der Krankenversicherer
beauftragt hat. Es besteht eine Untersuchungspflicht, der
der Antragsteller, bzw. der Versicherungsnehmer
nachkommen muss.
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