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Versicherungslexikon Buchstabe V

Verbraucherinformation

Versicherungsunternehmen haben ihren Kunden gegenüber eine weitreichende Informations- und Aufklärungspflicht, denen sie bereits vor Antragsstellung nachkommen müssen. Die Verbraucherinformation eines PKV-Unternehmens muss lt. den gesetzlichen Bestimmungen folgendes enthalten:

 

Hinweise darauf, wie sich steigende Krankheitskosten auf die zukünftige Beitragsentwicklung auswirken,

Hinweise zu den Maßnahmen, mit denen eine Verminderung des Beitrags im Alter möglich ist (beispielsweise durch einen Wechsel in den Standard- oder in den Basistarif).

Einen Hinweis, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung normalerweise nicht mehr erfolgen kann; auch dann nicht, wenn nach Erreichen des 55. Lebensjahres Versicherungspflicht eintritt und

seit in Kraft treten des neuen Versicherungs-vertragsgesetzes (VVG) auch Angaben über die Abschluss- und Vertriebskosten.



 

   


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