Versicherungslexikon Buchstabe
V
Verbraucherinformation
Versicherungsunternehmen haben ihren Kunden
gegenüber eine weitreichende Informations- und
Aufklärungspflicht, denen sie bereits vor
Antragsstellung nachkommen müssen. Die
Verbraucherinformation eines PKV-Unternehmens muss
lt. den gesetzlichen Bestimmungen folgendes
enthalten:
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Hinweise darauf, wie sich
steigende Krankheitskosten auf die zukünftige
Beitragsentwicklung auswirken,
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Hinweise zu den Maßnahmen, mit
denen eine Verminderung des Beitrags im Alter
möglich ist (beispielsweise durch einen Wechsel in
den Standard- oder in den Basistarif).
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Einen Hinweis, dass eine
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
normalerweise nicht mehr erfolgen kann; auch dann
nicht, wenn nach Erreichen des 55. Lebensjahres
Versicherungspflicht eintritt und
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seit in Kraft treten des neuen
Versicherungs-vertragsgesetzes (VVG) auch Angaben
über die Abschluss- und Vertriebskosten.
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