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Versicherungslexikon Buchstabe V

Verjährung

Innerhalb von zwei Jahren waren Privatversicherte verpflichtet ihre Ansprüche bei ihrem Versicherer geltend machen, wollten sie nicht Gefahr laufen, dass sie verjähren. Seit in Kraft treten des neuen VVG beginnt die Verjährung erst nach 3 Jahren. Innerhalb diesen Zeitraumes müssen die Rechnungen eingereicht werden.

 

   


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