Versicherungslexikon Buchstabe
V
Verjährung
Innerhalb von zwei Jahren waren
Privatversicherte verpflichtet ihre Ansprüche bei ihrem
Versicherer geltend machen, wollten sie nicht Gefahr
laufen, dass sie verjähren. Seit in Kraft treten des
neuen VVG beginnt die Verjährung erst nach 3 Jahren.
Innerhalb diesen Zeitraumes müssen die Rechnungen
eingereicht
werden.
zurück
|