Versicherungslexikon Buchstabe
V
Verordnung (ärztliche)
Eine (ärztliche) Verordnung ist das
Verschreiben von Arzneimitteln, Verbandmitteln und von
Heil- und Hilfsmitteln. Eine Verordnung enthält auch
Anweisungen, wie das oder die verordneten Mittel vom
Patienten anzuwenden
sind.
Wenn Kassenpatienten ein Rezept zu Lasten
der Krankenkasse erhalten, müssen sie entsprechende
Zuzahlung leisten. Privatpatienten dagen müssen in diesem
Fall den gesamten Betrag verauslagen, erhalten ihn
aber später bei Ihrem Krankenversicherer im Rahmen der
tariflichen Leistung erstattet.
Siehe auch Rezept
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