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Versicherungslexikon Buchstabe V

Verordnung (ärztliche)

Eine (ärztliche) Verordnung ist das Verschreiben von Arzneimitteln, Verbandmitteln und von Heil- und Hilfsmitteln. Eine Verordnung enthält auch Anweisungen, wie das oder die verordneten Mittel vom Patienten anzuwenden sind.

Wenn Kassenpatienten ein Rezept zu Lasten der Krankenkasse erhalten, müssen sie entsprechende Zuzahlung leisten. Privatpatienten dagen müssen in diesem Fall den gesamten Betrag verauslagen, erhalten ihn aber später bei Ihrem Krankenversicherer im Rahmen der tariflichen Leistung erstattet.

Siehe auch Rezept

 

   


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