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Versicherungslexikon Buchstabe V

Verschreibungspflicht

Arzneimittel, die nicht frei verkäuflich sind und nur gegen eine ärztliche Verordnung oder Rezept abgegeben werden dürfen, sind lt. Arzneimittelgesetz (AMG) verschreibungspflichtig.

Das ist immer dann der Fall, wenn ein Medikament durch nicht bestimmungsgemäße Einnahme die Gesundheit gefährden kann, oder der ärztlichen Überwachung bedarf, trotz bestimmungsgemäßer Einnahme.

Siehe auch Verordnung oder Rezeptpflicht

 

   


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