Versicherungslexikon Buchstabe
V
Verschreibungspflicht
Arzneimittel, die nicht frei verkäuflich sind
und nur gegen eine ärztliche Verordnung oder Rezept
abgegeben werden dürfen, sind lt. Arzneimittelgesetz
(AMG)
verschreibungspflichtig.
Das ist immer dann der Fall, wenn ein Medikament
durch nicht bestimmungsgemäße Einnahme die Gesundheit
gefährden kann, oder der ärztlichen Überwachung bedarf,
trotz bestimmungsgemäßer
Einnahme.
Siehe auch Verordnung oder Rezeptpflicht
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