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Versicherungslexikon Buchstabe V

Versicherungsbeginn

Es gibt drei verschiedene Zeitpunkte beim Beginn eines Versicherungsvertrags:

  1. Zunächst gibt es den formellen Beginn, das ist der Zeitpunkt an dem der Versicherer den Antrag annimmt und den ausgefertigten Versicherungsschein dem Antragsteller zuschickt.
  2. Der technische Beginn ist das Datum des Versicherungsbeginns, das im Versicherungsschein ausgewiesen ist und
  3. der materiellen Beginn ist der Zeitpunkt, ab dem Versicherungsschutz besteht und damit auch die Leistungspflicht des Versicherers beginnt.

 

   


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