Versicherungslexikon Buchstabe
V
Versicherungsbeginn
Es gibt drei verschiedene Zeitpunkte beim Beginn
eines Versicherungsvertrags:
-
Zunächst gibt es den formellen
Beginn, das ist der Zeitpunkt an dem der
Versicherer den Antrag annimmt und den
ausgefertigten Versicherungsschein dem
Antragsteller zuschickt.
-
Der technische Beginn ist das Datum
des Versicherungsbeginns, das im
Versicherungsschein ausgewiesen ist
und
-
der materiellen Beginn ist
der Zeitpunkt, ab dem Versicherungsschutz
besteht und damit auch die Leistungspflicht
des Versicherers beginnt.
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