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Versicherungslexikon Buchstabe V

Versicherungsdauer

Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum über den der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist und Versicherungsschutz besteht. Je nach Versicherungssparte und -vertrag gibt es sehr unterschiedliche Zeiträume.

Bei Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen ist die Versicherungsdauer mindestens ein Jahr, wobei es auch mehrjährige Verträge geben kann, die dann von Versicherer rabattiert werden.
Bei Verträgen der privaten Krankenversicherung beträgt die Vertragsdauer, je nach Unternehmen zwischen einem und drei Jahren.
In der Lebens- und (Leib-)Rentenversicherung handelt es sich immer um Zeiträume von mehreren Jahren, oder um eine Laufzeit bis zum Erreichen eines bestimmten Alters.
Während sich diese Verträge nicht über die abgeschlossene Vertragslaufzeit hinaus verlängern, gilt für alle anderen genannten Versicherungsverträge, dass zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten erfolgen muss, ansonsten sich stillschweigend der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.

 

 

   


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