Versicherungslexikon Buchstabe
V
Versicherungsdauer
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum über den
der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist und
Versicherungsschutz besteht. Je nach Versicherungssparte
und -vertrag gibt es sehr unterschiedliche
Zeiträume.
Bei Sach-, Haftpflicht-
und Unfallversicherungen ist die Versicherungsdauer
mindestens ein Jahr, wobei es auch mehrjährige Verträge
geben kann, die dann von Versicherer rabattiert
werden.
Bei Verträgen der privaten Krankenversicherung beträgt die
Vertragsdauer, je nach Unternehmen zwischen einem und drei
Jahren.
In der Lebens- und (Leib-)Rentenversicherung handelt es sich
immer um Zeiträume von mehreren Jahren, oder um eine Laufzeit
bis zum Erreichen eines bestimmten
Alters. Während sich diese Verträge nicht über
die abgeschlossene Vertragslaufzeit hinaus verlängern, gilt für
alle anderen genannten Versicherungsverträge,
dass zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer eine
Kündigung mit einer Frist von drei Monaten erfolgen muss,
ansonsten sich stillschweigend der Vertrag um ein weiteres
Jahr verlängert.
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