Versicherungslexikon Buchstabe
V
Versicherungsfall
Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn ein
Ereignis eingetreten ist, dass eine Leistungspflicht des
Versicherers auslöst.
In der Krankenversicherung ist der
Versicherungsfall beispielsweise eine medizinisch
notwendig Heilbehandlung infolge Krankheit oder Unfall
oder auch eine Untersuchung und medizinisch notwendige
Behandlung bei Schwangerschaft und
Entbindung.
Ist infolge Krankheit oder Unfall
Arbeitsunfähigkeit eingetreten, dann beschreibt das den
Versicherungsfall in der
Krankentagegeldversicherung.
Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, die
voraussichtlich länger als sechs Monate anhält, dann ist
das der eingetretene Versicherungsfall in der
Pflegeversicherung.
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