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Versicherungslexikon Buchstabe V

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn ein Ereignis eingetreten ist, dass eine Leistungspflicht des Versicherers auslöst.

In der Krankenversicherung ist der Versicherungsfall beispielsweise eine medizinisch notwendig Heilbehandlung infolge Krankheit oder Unfall oder auch eine Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung bei Schwangerschaft und Entbindung.

Ist infolge Krankheit oder Unfall Arbeitsunfähigkeit eingetreten, dann beschreibt das den Versicherungsfall in der Krankentagegeldversicherung.

Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, die voraussichtlich länger als sechs Monate anhält, dann ist das der eingetretene Versicherungsfall in der Pflegeversicherung.

 

 

   


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