Versicherungslexikon Buchstabe
V
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr ist ein Zeitraum über ein
Jahr der Vertragsdauer. Dabei muss das Versicherungsjahr
nicht zwingend einem Kalenderjahr entsprechen. Je nach
Versicherungssparte beginnt es zum ersten Tag eines
Jahres, eines Monats oder das Versicherungsjahr kann wie
besipielsweise in der Haftpflichtversicherung an einem
beliebigen Tag beginnen.
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