Versicherungslexikon Buchstabe
V
Versicherungsnehmer
Ein Kunde, der einen Versicherungsvertrag mit
einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, wird
als Versicherungsnehmer bezeichnet.
Er hat als einziger das Recht auf Vertragsgestaltung gegenüber
der Gesellschaft, d. h. er kann beispielsweise den
vorliegenden Vertrag ändern
oder kündigen.
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