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Versicherungslexikon Buchstabe V

Versicherungspflicht

Seit in Kraft treten der Gesundheitsreform 2007 herrscht eine allgemeine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Versicherungspflicht regelt sich normalerweise durch gesetzliche Bestimmungen.
Sie ist beispielsweise eines der Hauptmerkmale der  Sozialversicherung in Deutschland. Dadurch wird dem Einzelnen die Entscheidung über die Art und Weise abgenommen, wie er für sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall schützen, sich gegen Arbeitslosigkeit versichern und für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitspprozess vorsorgen soll.

Siehe auch Pflichtversicherte

 

   


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