Versicherungslexikon Buchstabe
V
Versicherungspflicht
Seit in Kraft treten der Gesundheitsreform 2007
herrscht eine allgemeine Versicherungspflicht zur
Krankenversicherung. Versicherungspflicht regelt sich
normalerweise durch gesetzliche Bestimmungen.
Sie ist beispielsweise eines der Hauptmerkmale der
Sozialversicherung in Deutschland. Dadurch wird dem Einzelnen
die Entscheidung über die Art und Weise abgenommen, wie er für
sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheit und
Unfall schützen, sich gegen Arbeitslosigkeit
versichern und für die Zeit nach dem Ausscheiden aus
dem Arbeitspprozess vorsorgen soll.
Siehe auch Pflichtversicherte
zurück
|