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Versicherungslexikon Buchstabe V

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze ist eine Rechengröße, die zeigt, bis zu welcher jährlichen Einkommenshöhe ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist. Überschreitet er diese Grenze in drei aufeinander folgenden Jahren mit seinem Jahresverdienst und auch im laufenden Jahr, dann scheidet er aus der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aus.
Er kann als freiwilliges Mitglied bei seiner Krankenkasse bleiben, oder in die Private Krankenversicherung wechseln.
 

 

   


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