Versicherungslexikon Buchstabe
V
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze ist eine
Rechengröße, die zeigt, bis zu welcher jährlichen
Einkommenshöhe ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig
ist. Überschreitet er diese Grenze in drei
aufeinander folgenden Jahren mit seinem Jahresverdienst
und auch im laufenden Jahr, dann scheidet er aus der
Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung
aus.
Er kann als freiwilliges Mitglied bei seiner Krankenkasse
bleiben, oder in die Private Krankenversicherung
wechseln.
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