Versicherungslexikon Buchstabe
V
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist
eine übliche Rechtsform einer
Versicherungsgesellschaft, die häufiger bei privaten
Krankenversicherungsunternehmen anzutreffen ist. Der
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist seinen
Mitgliedern gegenüber verpflichtet. Die Mitglieder des
Vereins sind die ausschließlich die Versicherten.
Der Vorteil für die Versicherten ist, dass
erwirtschaftete Überschüsse allein der
Versichertengemeinschaft zugute kommen und nicht wie bei
einer Aktiengesellschaft in Form von Dividenden an
Aktionäre ausgeschüttet werden. Aktionäre sind nicht
zwingend auch Versicherte des Unternehmens
und verfolgen eingene Interessen.
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