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Versicherungslexikon Buchstabe V

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine übliche Rechtsform einer Versicherungsgesellschaft, die häufiger bei privaten Krankenversicherungsunternehmen anzutreffen ist. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist seinen Mitgliedern gegenüber verpflichtet. Die Mitglieder des Vereins sind die ausschließlich die Versicherten. Der Vorteil für die Versicherten ist, dass erwirtschaftete Überschüsse allein der Versichertengemeinschaft zugute kommen und nicht wie bei einer Aktiengesellschaft in Form von Dividenden an Aktionäre ausgeschüttet werden. Aktionäre sind nicht zwingend auch Versicherte des Unternehmens und  verfolgen eingene Interessen.

 

   


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