Versicherungslexikon Buchstabe
V
Versorgungsbezüge
Bei Versorgungsbezügen handelt es sich
um „rentenähnliche Einkünfte“; also
z.B.:
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Betriebsrenten,
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Beamtenpensionen,
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Renten von berufsständischen
Versorgungswerken (für selbständige Mediziner,
Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, usw...),
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Altershilfe von Landwirten
und
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Abgeordnetenbezüge.
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Mn spricht von Versorgungsbezügen, wenn der
Empfänger sie wegen Alters- oder
Hinterbleibenenversorgung erhält oder wegen Einschränkung
der Erwerbsfähigkeit. Lt. Sozialgesetzbuches
stellen sie kein Arbeitsentgelt dar, weswegen auch
nur der halbe Beitragssatz bei der Beitragsberechnung
anfällt.
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