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Versicherungslexikon Buchstabe V

Versorgungsbezüge

Bei Versorgungsbezügen handelt es sich um „rentenähnliche Einkünfte“; also z.B.:

Betriebsrenten,

Beamtenpensionen,

Renten von berufsständischen Versorgungswerken (für selbständige Mediziner, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, usw...),

Altershilfe von Landwirten und

Abgeordnetenbezüge.



Mn spricht von Versorgungsbezügen, wenn der Empfänger sie wegen Alters- oder Hinterbleibenenversorgung erhält oder wegen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. Lt. Sozialgesetzbuches stellen sie kein Arbeitsentgelt dar, weswegen auch nur der halbe Beitragssatz bei der Beitragsberechnung anfällt.

 

   


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