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Versicherungslexikon Buchstabe V

Vertrag

Ein (Versicherungs-)Vertrag gilt als zustandegekommen, wenn der Antragsteller einen Antrag auf Versicherungsschutz stellt und die Versicherungsgesellschaft ihn durch eine Annahmeerklärung oder durch die Ausfertigung einer Police oder Versicherungsscheins annimmt.

Im Grunde werden zwei gleichlautende Willenserklärungen abgegeben.

 

   


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