Versicherungslexikon Buchstabe
V
Vertrag
Ein (Versicherungs-)Vertrag gilt als
zustandegekommen, wenn der Antragsteller einen
Antrag auf Versicherungsschutz stellt und die
Versicherungsgesellschaft ihn durch eine
Annahmeerklärung oder durch die Ausfertigung einer Police
oder Versicherungsscheins annimmt.
Im Grunde werden zwei gleichlautende
Willenserklärungen abgegeben.
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