Versicherungslexikon Buchstabe
V
Vorsorgeaufwendungen
Zu den Vorsorgeaufwendungen, wie sie im
Steuerrecht definiert werden gehören die Beiträge zu
bestimmten Versicherungen. Dazu zählen
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Sozialversicherung, |
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Krankenversicherung, |
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Altervorsorge, |
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Unfallversicherung, |
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Haftpflichtversicherung, |
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Berufsunfähigkeitsversicherung |
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Lebensversicherung und |
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(Leib-)Rentenversicherung. |
Es handelt sich hierbei um Absicherung von
allgemeine Lebensrisiken wie Tod, Unfall, Invalidität,
Haftungsansprüche Dritter oder Krankheit. Diese Beiträge
sind in gewissen Grenzen steuerlich
absetzbar.
Aufgrund eines Urteils des
Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 2008, muss der
Gesetzgeber ab Januar 2010 im Bereich der Eigenvorsorge
höhere Beiträge als steuerlich absetzbar zulassen. Die
bisherige Regelung wurde als verfassungswirdrig angesehen
und ist bis zu diesem Zeitpunkt zu ersetzen.
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