eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe V

Vorsorgeaufwendungen

Zu den Vorsorgeaufwendungen, wie sie im Steuerrecht definiert werden gehören die Beiträge zu bestimmten Versicherungen. Dazu zählen

 

Sozialversicherung,
Krankenversicherung,
Altervorsorge,
Unfallversicherung,
Haftpflichtversicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung und
(Leib-)Rentenversicherung.


Es handelt sich hierbei um Absicherung von allgemeine Lebensrisiken wie Tod, Unfall, Invalidität, Haftungsansprüche Dritter oder Krankheit. Diese Beiträge sind in gewissen Grenzen steuerlich absetzbar.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 2008, muss der Gesetzgeber ab Januar 2010 im Bereich der Eigenvorsorge höhere Beiträge als steuerlich absetzbar zulassen. Die bisherige Regelung wurde als verfassungswirdrig angesehen und ist bis zu diesem Zeitpunkt zu ersetzen.

 

   


zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks