Versicherungslexikon Buchstabe
V
Vorvertragliche Anzeigpflicht
Eine der Pflichten
eines Versicherungsnehmers ist die vorvertragliche
Anzeigpflicht, d. h. der Antragsteller und alle zu
versichernden Personen sind Kraft
Gesetzes verpflichtet, alle gefahrenerheblichen
Umstände, die Ihnen bekannt sind zu nennen. Dadurch ist
es dem Versicherer möglich das Risiko einzuschätzen,
dass er mit Gewährung von Versicherungsschutz
eingeht.
Mit in Kraft treten des neuen VVG seit 2008
muss ein Versicherungsnehmer nur noch die
gefahrenerheblichen Umstände anzeigen, nach denen der
Versicherer explizit fragt.
Kommt er der Anzeigeplicht nicht oder nicht
vollständig nach, so spricht man von einer
vorvertraglichen
Anzeigepflichtverletzung.
Siehe auch Anzeigpflichtverletzung
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