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Versicherungslexikon Buchstabe V

Vorvertragliche Anzeigpflicht

Eine der Pflichten eines Versicherungsnehmers ist die vorvertragliche Anzeigpflicht, d. h. der Antragsteller und alle zu versichernden Personen sind Kraft Gesetzes verpflichtet, alle gefahrenerheblichen Umstände, die Ihnen bekannt sind zu nennen. Dadurch ist es dem Versicherer möglich das Risiko einzuschätzen, dass er mit Gewährung von Versicherungsschutz eingeht.

Mit in Kraft treten des neuen VVG seit 2008 muss ein Versicherungsnehmer nur noch die gefahrenerheblichen Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer explizit fragt.

Kommt er der Anzeigeplicht nicht oder nicht vollständig nach, so spricht man von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.

Siehe auch Anzeigpflichtverletzung 

 

   


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