Versicherungslexikon Buchstabe
W
Wahlleistungen
Zun den allgemeinen Krankenhausleistungen kann
ein PPatient auch so genannte Wahlleistungen erhalten.
Sie werden gesondert abgerechnet. Zur Verfügung
stehen
-
die privatärztliche Behandlung durch den
Chefarzt oder einen anderen Arzt, der vom
Patienten bestimmt wird,
-
die Unterbringung in einem Ein- oder
Zweibettzimmer,
-
eine
Sanitärzelle,
-
eine spezielle Verpflegung
und
-
die Bereitstellung von Telefon, Rundfunk
und Fernsehgeräten.
Sofern der Patient im Rahmen seiner
Krankenversicherung oder einer entsprechenden
stationären Zusatzversicherung Anspruch auf diese
Leistungen hat, werden die Kosten im tariflichen
Rahmen durch den Krankenversicherer übernommen. Besteht
ein solcher Versicherungsschutz nicht, muss der Patient
für diese Kosten selbst
aufkommen.
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