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Versicherungslexikon Buchstabe W

Wahlleistungen

Zun den allgemeinen Krankenhausleistungen kann ein PPatient auch so genannte Wahlleistungen erhalten. Sie werden gesondert abgerechnet. Zur Verfügung stehen

  • die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder einen anderen Arzt, der vom Patienten bestimmt wird,

  • die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer,

  • eine Sanitärzelle,

  • eine spezielle Verpflegung und

  • die Bereitstellung von Telefon, Rundfunk und Fernsehgeräten.

Sofern der Patient im Rahmen seiner Krankenversicherung oder einer entsprechenden stationären Zusatzversicherung Anspruch auf diese Leistungen hat, werden die Kosten im tariflichen Rahmen durch den Krankenversicherer übernommen. Besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht, muss der Patient für diese Kosten selbst aufkommen.

 

 

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