eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe W

Wehrdienst

Während der Absolvierung von Wehrdienst ruht der (Kranken-)Versicherungsschutz, denn der Dienstherr ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen aufzukommen.
Ausschließlich für eventuell mitversicherte Familienangehörigen werden auch weiterhin Leistungen erbracht. Sie erfolgen entweder im Rahmen der Vollversicherung oder der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Siehe auch (freie) Heilfürsorge


 

 

zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks