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Versicherungslexikon Buchstabe W

Weiterversicherung in der GKV

Wenn die Versicherungspflicht endet, hat ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ein so genanntes freiwilliges Weiterversicherungsrecht.
Zu den Voraussetzungen für eine Weiterversicherung gehört, dass das Mitglied

  • innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens vierundzwanzig Monate oder aber
  • unmittelbar vor dem Ende der Versicherungspflicht mindestens zwölf Monate versichert war.

Die Weiterführung einer freiwilligen Mitgliedschaft muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht erklärt werden.


 

 

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