Versicherungslexikon Buchstabe
W
Weiterversicherung in der GKV
Wenn die Versicherungspflicht endet, hat ein
Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ein so genanntes
freiwilliges Weiterversicherungsrecht.
Zu den Voraussetzungen für eine Weiterversicherung gehört,
dass das Mitglied
Die Weiterführung einer freiwilligen
Mitgliedschaft muss innerhalb von drei Monaten nach
Beendigung der Versicherungspflicht erklärt
werden.
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