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Versicherungslexikon Buchstabe W

Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht regelt das Recht der Erhebung von personenbezogener Daten durch den Versicherer, vor bei Informationen zu den Gesundheitsverhältnissen handelt widersprechen.

Seit in Kraft treten des neuen VVVG zum 01.01.2008 entbindet der Antragsteller nicht mehr grundsätzlich alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Versorgungseinrichtungen mit Unterschrift auf dem Antrag von der Schweigepflicht. Der Versicherer muss nun den Antragsteller von jeder Anfrage vorher unterrichten und ihn auf das Widerspruchsrecht laut § 213 VVG hinweisen.

DerAntragsteller kann seine Zustimmung zu jeder Anfrage verweigern.


 

 

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