Versicherungslexikon Buchstabe
W
Widerspruchsrecht
Das Widerspruchsrecht regelt das Recht der
Erhebung von personenbezogener Daten durch den
Versicherer, vor bei Informationen zu den
Gesundheitsverhältnissen handelt
widersprechen.
Seit in Kraft treten des neuen VVVG zum
01.01.2008 entbindet der Antragsteller nicht mehr
grundsätzlich alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstige
Versorgungseinrichtungen mit Unterschrift auf dem Antrag
von der Schweigepflicht. Der Versicherer muss
nun den Antragsteller von jeder Anfrage vorher
unterrichten und ihn auf das Widerspruchsrecht laut § 213
VVG hinweisen.
DerAntragsteller kann seine Zustimmung zu jeder
Anfrage verweigern.
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