Versicherungslexikon Buchstabe
W
Wirtschaftlichkeitsgebot
Der § 12 SGB V schreibt vor, dass die
medizinischen Leistungen, auf die ein Kassenpatient
Anspruch hat ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein müssen. Sie dürfen aber das Maß des
Notwendigen nicht überschreiten.
Ein Versicherter kann nicht
unwirtschaftliche oder nicht notwendige Leistungen
beanspruchen. Der Leistungserbringer darf sie nicht
bewirken und die Krankenkasse hat kein Recht
Leistungen solcher Art zu bewilligen. Verstöße
werden mit Schadenersatz- und Regressansprüchen
geahndet.
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