eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe W

Wirtschaftlichkeitsgebot

Der § 12 SGB V schreibt vor, dass die medizinischen Leistungen, auf die ein Kassenpatient Anspruch hat ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Sie dürfen aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Ein Versicherter kann nicht unwirtschaftliche oder nicht notwendige Leistungen beanspruchen. Der Leistungserbringer darf sie nicht bewirken und die Krankenkasse hat kein Recht Leistungen solcher Art zu bewilligen. Verstöße werden mit Schadenersatz- und Regressansprüchen geahndet.


 

 

zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks