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Versicherungslexikon Buchstabe W

Wissenschaftlichkeitsklausel

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.6.1993 hat zu einer Neufassung der so genannten Wissenschaftlichkeitsklausel in den AVB (MB/KK) geführt:

"Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- und oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinscher Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre."

 

Durch dieses Urteil haben sich erstmals der Bundesgerichtshof zum ersten Mal umfassend zur Frage der Erstattungsfähigkeit von entstanden Kosten durch Behandlungsmaßnahmen geäußert, die von den üblichen Methoden der Schulmedizin abweichen. Er hat damit entschieden, dass Versicherte auch dann einen Anspruch auf Kostenerstattung haben, wenn sie durch alternative Behandlungsmethoden und Arzneimittel in einem vertretbaren Rahmen entstanden sind, die sich in der Praxis als erfolgversprechend bewährt haben.


 

 

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