Versicherungslexikon Buchstabe
W
Wissenschaftlichkeitsklausel
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.6.1993
hat zu einer Neufassung der so genannten
Wissenschaftlichkeitsklausel in den AVB (MB/KK)
geführt:
"Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang
für Untersuchungs- und oder Behandlungsmethoden und
Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend
anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden
und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso
erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt
werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder
Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann
jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der
bei der Anwendung vorhandener schulmedizinscher Methoden
oder Arzneimittel angefallen
wäre."
Durch dieses Urteil haben sich erstmals der
Bundesgerichtshof zum ersten Mal umfassend zur Frage der
Erstattungsfähigkeit von entstanden Kosten durch
Behandlungsmaßnahmen geäußert, die von den üblichen
Methoden der Schulmedizin abweichen. Er hat damit
entschieden, dass Versicherte auch dann einen
Anspruch auf Kostenerstattung haben, wenn
sie durch alternative Behandlungsmethoden und
Arzneimittel in einem vertretbaren Rahmen entstanden
sind, die sich in der Praxis als erfolgversprechend
bewährt haben.
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